Ich arbeite auch mit Angehörigen anderer Berufsgruppen (z.B. Notaren, Steuerberatern, Ärzten und Psychologen, Berufsbetreuern, Rentenberatern) vertrauensvoll zur Ergänzung meiner eigenen fachlichen Möglichkeiten zusammen.
Privat bin ich als Trainerin im Judosport engagiert. Beim Judo gilt als ein Prinzip:
„Gegenseitiges Helfen und Verstehen für den wechselseitigen Fortschritt und das beiderseitige Wohlergehen“
In diesem Sinne sollte auch das Mandat gemeinsam geführt werden.
KANZLEITEAM
Ute Walter
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
E-Mail
Selbstständige Rechtsanwältin seit 1995
Kanzleigründung in Hamburg-Eidelstedt in 2001
- Fachanwaltskurs Steuerrecht absolviert in 1997
- Kursus zertifizierte Testamentsvollsteckerin absolviert in 2009
- regelmäßige Fortbildung nach der Fachanwaltsordnung im Familien- und Erbrecht
- juristische Ausbildung
Studium in Passau, Peking, Shanghai und Hamburg,
Referendariat in Hamburg und Singapur,
juristische Examina in Hamburg 1991 und 1995,
Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten im Kreis Annaberg-Buchholz
Fremdsprachen
- Englisch und Chinesisch (auch als Beratungssprachen)
- Französisch und Russisch (Grundkenntnisse)
Birgit Stock
Das Sekretariat der Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustraße wird seit mehr als 20 Jahren zuverlässig und kompetent von Frau Birgit Stock geführt.
Sie ist für Sie als Mandanten die erste Ansprechpartnerin und weist Sie schon anfangs auf viele Informationen hin, die für die Mandatsbearbeitung erforderlich oder nützlich sein können.
Viele Fragen können daher schon im Vorfeld geklärt werden, so daß später die Konzentration auf die Rechtsfragen und das weitere Vorgehen im anwaltlichen Gespräch möglich ist.
berufliche Mitgliedschaften
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Deutscher Anwaltverein (DAV), Hamburgischer Anwaltverein (HAV), Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV, Deutsche Vereinigung für Erbrecht u. Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.)
KOSTEN
Die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Tätigkeit richten sich üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es regelt die Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit üblicherweise nach dem Wert der jeweiligen Angelegenheit.
Für die Beratung treffen die Rechtsanwälte gegebenenfalls mit den MandantInnen eine individuelle Vereinbarung, das gilt insbesondere für das erste Gespräch. Die Vergütung kann so z.B. auch als Stundensatz- oder als Pauschalhonorar vereinbart werden.
Wir halten Sie über die entstehenden Kosten im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren stets auf dem Laufenden und beantworten Ihre Fragen diesbezüglich gern und umfassend.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kann diese die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit voll oder teilweise übernehmen.
Im gerichtlichen Verfahren kann unter Umständen die Beantragung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.
Sprechen Sie uns gerne an.